Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
Akutelle Angebote im Raiffeisen-Markt
Topnews
Mitgliedstaaten für eingeschränkte Zulassung in der Fütterung
Nahezu alle EU-Mitgliedstaaten haben sich für die eingeschränkte Zulassung von Tiermehlen in der Fütterung ausgesprochen. In der Abstimmung über den betreffenden Kommissionsvorschlag im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) enthielten sich laut Teilnehmerkreisen lediglich Frankreich und Irland der Stimme.
Nahezu alle EU-Mitgliedstaaten haben sich für die eingeschränkte Zulassung von Tiermehlen in der Fütterung ausgesprochen. In der Abstimmung über den betreffenden Kommissionsvorschlag im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) enthielten sich laut Teilnehmerkreisen lediglich Frankreich und Irland der Stimme. Wie ein Sprecher der Kommission gegenüber AGRA-EUROPE heute mitteilte, unterliegt der Entwurf der delegierten Verordnung, sobald dieser in Kürze in allen EU-Amtssprachen vorliegt, einer dreimonatigen Frist zur Überprüfung durch das Europaparlament und den Rat. Ziel sei es, den Rechtsakt im Herbst offiziell durch das Kollegium anzunehmen.
Dem Kommissionssprecher zufolge ist konkret geplant, die Verfütterung von Schweinemehlen an Geflügel sowie von Geflügelmehlen an Schweinen wieder zu ermöglichen. Seit der durch die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) ausgelösten Marktkrise vor gut 20 Jahren war dies in der Europäischen Union nicht mehr erlaubt. Die Gesetzesvorlage sieht zudem die Erlaubnis für die Verfütterung von Insektenmehl vor.
Wiederkäuermehle seien nicht Teil der geplanten Lockerungen, erklärte der Sprecher. Allerdings dürfe künftig Kollagen und Gelatine von Wiederkäuern im Futter von nicht wiederkäuenden Nutztieren, etwa zur Verwendung in Geflügel- und Schweinefutter, zum Einsatz kommen. Die Verfütterung von Tiermehlen an dieselbe Tierart solle grundsätzlich - mit Ausnahmen in der Aquakultur - verboten bleiben. AgE
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Mitgliedstaaten für eingeschränkte Zulassung in der Fütterung
Nahezu alle EU-Mitgliedstaaten haben sich für die eingeschränkte Zulassung von Tiermehlen in der Fütterung ausgesprochen. In der Abstimmung über den betreffenden Kommissionsvorschlag im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) enthielten sich laut Teilnehmerkreisen lediglich Frankreich und Irland der Stimme.
Nahezu alle EU-Mitgliedstaaten haben sich für die eingeschränkte Zulassung von Tiermehlen in der Fütterung ausgesprochen. In der Abstimmung über den betreffenden Kommissionsvorschlag im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) enthielten sich laut Teilnehmerkreisen lediglich Frankreich und Irland der Stimme. Wie ein Sprecher der Kommission gegenüber AGRA-EUROPE heute mitteilte, unterliegt der Entwurf der delegierten Verordnung, sobald dieser in Kürze in allen EU-Amtssprachen vorliegt, einer dreimonatigen Frist zur Überprüfung durch das Europaparlament und den Rat. Ziel sei es, den Rechtsakt im Herbst offiziell durch das Kollegium anzunehmen.
Dem Kommissionssprecher zufolge ist konkret geplant, die Verfütterung von Schweinemehlen an Geflügel sowie von Geflügelmehlen an Schweinen wieder zu ermöglichen. Seit der durch die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) ausgelösten Marktkrise vor gut 20 Jahren war dies in der Europäischen Union nicht mehr erlaubt. Die Gesetzesvorlage sieht zudem die Erlaubnis für die Verfütterung von Insektenmehl vor.
Wiederkäuermehle seien nicht Teil der geplanten Lockerungen, erklärte der Sprecher. Allerdings dürfe künftig Kollagen und Gelatine von Wiederkäuern im Futter von nicht wiederkäuenden Nutztieren, etwa zur Verwendung in Geflügel- und Schweinefutter, zum Einsatz kommen. Die Verfütterung von Tiermehlen an dieselbe Tierart solle grundsätzlich - mit Ausnahmen in der Aquakultur - verboten bleiben. AgE
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Mitgliedstaaten für eingeschränkte Zulassung in der Fütterung
Nahezu alle EU-Mitgliedstaaten haben sich für die eingeschränkte Zulassung von Tiermehlen in der Fütterung ausgesprochen. In der Abstimmung über den betreffenden Kommissionsvorschlag im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) enthielten sich laut Teilnehmerkreisen lediglich Frankreich und Irland der Stimme.
Nahezu alle EU-Mitgliedstaaten haben sich für die eingeschränkte Zulassung von Tiermehlen in der Fütterung ausgesprochen. In der Abstimmung über den betreffenden Kommissionsvorschlag im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) enthielten sich laut Teilnehmerkreisen lediglich Frankreich und Irland der Stimme. Wie ein Sprecher der Kommission gegenüber AGRA-EUROPE heute mitteilte, unterliegt der Entwurf der delegierten Verordnung, sobald dieser in Kürze in allen EU-Amtssprachen vorliegt, einer dreimonatigen Frist zur Überprüfung durch das Europaparlament und den Rat. Ziel sei es, den Rechtsakt im Herbst offiziell durch das Kollegium anzunehmen.
Dem Kommissionssprecher zufolge ist konkret geplant, die Verfütterung von Schweinemehlen an Geflügel sowie von Geflügelmehlen an Schweinen wieder zu ermöglichen. Seit der durch die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) ausgelösten Marktkrise vor gut 20 Jahren war dies in der Europäischen Union nicht mehr erlaubt. Die Gesetzesvorlage sieht zudem die Erlaubnis für die Verfütterung von Insektenmehl vor.
Wiederkäuermehle seien nicht Teil der geplanten Lockerungen, erklärte der Sprecher. Allerdings dürfe künftig Kollagen und Gelatine von Wiederkäuern im Futter von nicht wiederkäuenden Nutztieren, etwa zur Verwendung in Geflügel- und Schweinefutter, zum Einsatz kommen. Die Verfütterung von Tiermehlen an dieselbe Tierart solle grundsätzlich - mit Ausnahmen in der Aquakultur - verboten bleiben. AgE


